"Ernsthafte, glaubwürdige Einbeziehung der Bürger:innen (z.B. Nachkommen der Volksbegehren), gerecht umgesetzte Rechtssprechung (Gesetzesänderungen im Sinne des Umweltschutzes, bei z.B. Rodungen, Bodenversiegelung...) sowie ein Miteinander und kein Gegeneinander politischer Parteien und Entscheidungsträger."